WUSSTEN SIE:
… dass Sie als Immobilienbesitzer gemäss der Niederspannungs-Installationsverordnung Art 6 verpflichtet sind Ihre Elektroinstallation so prüfen zu lassen, dass weder Personen noch Sachen gefährdet sind?
… dass Sie persönlich haftbar sind in Bezug auf Schäden die daraus entstehen können?
… dass Sie als Immobilienbesitzer gemäss der Niederspannungs-Installationsverordnung Art 6 verpflichtet sind Ihre Elektroinstallation so prüfen zu lassen, dass weder Personen noch Sachen gefährdet sind?
… dass Sie persönlich haftbar sind in Bezug auf Schäden die daraus entstehen können?
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Damit Sie als Inhaber aus dieser Haftung herauskommen, benötigen Sie für Ihre Anlage eine Konformitätserklägung, die Ihnen bescheinigt, dass Ihre Anlage geprüft worden ist und die Installationen insbesondere den NIV Art. 4 (Sicherheit) und Art. 5 (Vermeidung von Störungen) entsprechen.
Alex Büchel war jahrelang als Kontrolleur bei den LKW tätig und hat als freischaffender Kontrolleur in der Schweiz gearbeitet. Durch diese Tätigkeiten hat er Erfahrung in der Kontrolle von:
Gerne beraten wir Sie in Bezug auf Elektrokontrollen für all Ihre Objekte.
Alex Büchel war jahrelang als Kontrolleur bei den LKW tätig und hat als freischaffender Kontrolleur in der Schweiz gearbeitet. Durch diese Tätigkeiten hat er Erfahrung in der Kontrolle von:
- Einfamilienhäusern
- Mehrfamilienhäusern
- Gewerbehäusern & Hotelanlagen
- Industriegebäuden
- Photovoltaikanlagen
Gerne beraten wir Sie in Bezug auf Elektrokontrollen für all Ihre Objekte.