… dass du als Immobilienbesitzer gemäss der Niederspannungs-Installationsverordnung Art 6 verpflichtet bist, deine Elektroinstallation so prüfen zu lassen, dass weder Personen noch Sachen gefährdet sind?
… dass du persönlich haftbar bist, in Bezug auf Schäden die daraus entstehen können?
Damit du als Inhaber aus dieser Haftung herauskommst, benötigst du für deine Anlage eine Konformitätserklärung, die dir bescheinigt, dass deine Anlage geprüft worden ist und die Installationen insbesondere den NIV Art. 4 (Sicherheit) und Art. 5 (Vermeidung von Störungen) entsprechen.
Alex Büchel war jahrelang als Kontrolleur bei den LKW tätig und hat als freischaffender Kontrolleur in der Schweiz gearbeitet. Durch diese Tätigkeiten hat er Erfahrung in der Kontrolle von:
Bruchsch Pfuus – Mir kon druus!